Jowat SE, Detmold
Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Videoüberwachung bei der Jowat SE
Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Personen.
Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Jowat SE von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen Folgendes mit:
Verantwortliche/r:
| Jowat SE |
Datenschutzbeauftragte/r:
| Ansprechpartner Datenschutz Jowat SE, Detmold |
Zweck und Notwendigkeit: | Gebäudeschutz gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz. |
Rechtsgrundlage: | Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz. |
Empfänger/Kategorien von Empfängern: | Eine Weitergabe der Videoüberwachung erfolgt nur zu Beweiszwecken an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Die beweissichernden Bilder werden der Aufzeichnung entnommen und auf einen neuen Datenträger übertragen. Dieses Medium wird nach dem Stand der Technik verschlüsselt und den o.g. Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. |
Übermittlung an ein Drittland/internationale Organisation: | Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten ist nicht vorgesehen. |
Speicherdauer bzw. -kriterien:
| Die per Videoaufzeichnung erhobenen personenbezogenen Daten werden, sofern kein Vorkommnis festgestellt wird, ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder unverzüglich gelöscht. Diese Frist beginnt mit der Überprüfung etwaiger Vorkommnisse durch eine verantwortliche Person, spätestens nach 14 Tagen. |
Betroffenenrechte:
| Auskunftsrecht (Art. 15) Beschwerderecht (Art. 77) |
Profiling/automatisierte Entscheidungsfindung: | Ein automatisiertes Profiling seitens der Jowat SE findet nicht statt. |
Jowat Klebstoffe GmbH, Elsteraue
Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Videoüberwachung bei der Jowat Klebstoffe GmbH
Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Personen.
Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Jowat Klebstoffe GmbH von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen Folgendes mit:
Verantwortliche/r:
| Jowat Klebstoffe GmbH |
Datenschutzbeauftragte/r:
| Ansprechpartner Datenschutz Jowat Klebstoffe GmbH, Elsteraue: |
Zweck und Notwendigkeit: | Gebäudeschutz gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz. |
Rechtsgrundlage: | Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz. |
Empfänger/Kategorien von Empfängern: | Eine Weitergabe der Videoüberwachung erfolgt nur zu Beweiszwecken an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Die beweissichernden Bilder werden der Aufzeichnung entnommen und auf einen neuen Datenträger übertragen. Dieses Medium wird nach dem Stand der Technik verschlüsselt und den o.g. Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. |
Übermittlung an ein Drittland/internationale Organisation: | Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten ist nicht vorgesehen. |
Speicherdauer bzw. -kriterien:
| Die per Videoaufzeichnung erhobenen personenbezogenen Daten werden, sofern kein Vorkommnis festgestellt wird, ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder unverzüglich gelöscht. Diese Frist beginnt mit der Überprüfung etwaiger Vorkommnisse durch eine verantwortliche Person, spätestens nach 14 Tagen. |
Betroffenenrechte:
| Auskunftsrecht (Art. 15) Beschwerderecht (Art. 77) |
Profiling/automatisierte Entscheidungsfindung: | Ein automatisiertes Profiling seitens der Jowat Klebstoffe GmbH findet nicht statt. |