Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen.
Ziel des VerpackG ist die Vermeidung von Verpackungsabfällen zur Ressourcenschonung und die Verwertung der Verpackungen zum Schutz der Umwelt.
Dabei verpflichtet es u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Hersteller und Importeure, die mit erstmalig Ware befüllte Verpackungen in Deutschland im Umlauf bringen, sind durch das Verpackungsgesetz zur Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle verpflichtet.
Je nachdem wo der Verpackungsmüll anfällt, wird dabei zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschieden.
 

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Stellen anfallen. Diese müssen bei einem System (auch duales System genannt) lizensiert und gemeldet werden. 
Erstinverkehrbringer dieser Verpackungen haben des Weiteren die Pflicht, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und auch dort die Mengen der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu melden.
Beide Pflichten aus dem Gesetz hat Jowat umgesetzt und arbeitet seit vielen Jahren mit dem Systemanbieter Interseroh zusammen. Die Registrierungspflicht bei der ZSVR hat Jowat am 01.01.2019 umgesetzt.
 

nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Nicht in die Kategorie der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gehören industrielle und gewerbliche Verpackungen.
Hierunter fallen bspw.:
•    Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
•    Transportverpackungen,
•    Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
•    Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist.
•    Mehrwegverpackungen
Bei diesen Verpackungen ist der Hersteller und Inverkehrbringer selbst verantwortlich die gebrauchten und restentleerten Verpackungen zurückzunehmen oder diese Pflicht durch einen Dritten zu erfüllen.
Auch bei diesen Verpackungen greift Jowat auf das umfangreiche KnowHow von Interseroh zurück und kann so sicherstellen, dass alle Verpackungen optimal in die dafür vorgesehenen Stoffströme fließen und so Kreisläufe geschlossen werden.
Bei industriellen Mehrwegverpackungen wie bspw. IBC können die bereits etablierten Rücknahmelösungen der Hersteller und Konditionierer genutzt werden. 

Rücknahmebedingungen

Die Rücknahmepflicht der Verpackungen spezifiziert, dass diese Verpackungen restentleert sein müssen. Was bedeutet das konkret?
Nach §3 Abs.6 VerpackG ist der Begriff "restentleert" so definiert, dass darunter eine Verpackung zu verstehen ist, deren Inhalt bestimmungsgemäß ausgeschöpft worden ist. Dies bedeutet, die Verpackungen sind bei flüssigen Produkten tropffrei, bei pastenförmigen Produkten spachtelrein und bei pulvrigen Produkten rieselfrei.

Grundsätzlich müssen Verpackungen das Etikett bzw. die Kennzeichnung des letzten Füllgutes tragen und Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter auch in restentleertem Zustand so behandelt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Sofern möglich, sollten die Verpackungen deshalb fest verschlossen werden.

Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen vom Besitzer (Endverbraucher) ordnungsgemäß entsorgt werden. Wir bitten Sie dazu das Sicherheitsdatenblatt der jeweiligen Produkte zu beachten und sich mit einem Entsorgungsfachbetrieb in Verbindung zu setzen. Bei Rückfragen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Entsorgung der Verpackungen von Jowat oder wollen Verpackungen zur Abholung anmelden?
Nehmen Sie gerne den Service von unserem Systemanbieter Interseroh wahr, der Sie kompetent rund um die Entsorgung beraten wird. 
Für eine gezielte Anfrage und eine schnellere Abwicklung, nennen Sie bitte die Jowat Vertragsnummer 86859.

Interseroh Hotline: +49 2203 9147-1500 oder tv-entsorgung@interseroh.com

Ein Merkblatt zur Entsorgung von Transportverpackungen finden Sie unter folgendem Link:

Merkblatt Interseroh

Zertifikate

INTERSEROH | CERTIFICATE RESOURCES SAVED 2020

INTERSEROH | CERTIFICATE RESOURCES SAVED 2020

Durch das Recycling der angemeldeten Materialien der Jowat SE wurden 2020 rechnerisch 1.893 Tonnen Ressourcen und zusätzlich 361 Tonnen Treibhausgase eingespart.

PDF-Dokument ansehen | 946.7 KB

PRS | GREEN LABEL 2021

PRS | GREEN LABEL 2021

Das PRS GREEN LABEL ist eine Auszeichnung für die Anstrengungen als aktiver Partner des zirkulärem Paletten-Wiederverwendungssystem, aktiv zu einer besseren Umwelt beizutragen.

PDF-Dokument ansehen | 308.5 KB